Vorgaben gelockert – Unternehmen können wieder Gesuche einreichen
Nach einer kurzen Unterbrechung, Anpassungen an der Software und Erhöhung der Vollzugskapazitäten können Unternehmen ab heute (Freitag, 22. Januar 2021) wieder Gesuche für Sofortunterstützung einreichen. Drei Programme stehen den Betrieben offen, die besonders von den behördlichen Massnahmen gegen die Pandemie betroffen sind.
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion